des X., Schuldner und Beschwerdeführer, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Maloja vom 27.01.2009, mitgeteilt am 27.01.2009, in Sachen der Y . A G , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Konkurseröffnung wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 3. Februar 2009 samt mitgereichten Akten, in die Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 11. Februar 2009, in die von der Vorinstanz zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,