D. werde die vorgeschlagene Präzisierung trotzdem in der nächsten Nummer publizieren und weise den zugestellten Gegendarstellungstext zurück. Mit Schreiben vom 20. September 2010 machte die A. geltend, die angekündigte Präzisierung führe nicht dazu, dass eine Gegendarstellung ihrerseits hinfällig werde und forderte die C. AG erneut auf, die mit vorliegendem Schreiben eingereichte, gekürzte Gegendarstellung in der nächsten Nummer des D. zu publizieren und den Online-