Dazu kommen die 3 Stunden, welche die Vorinstanz Rechtsanwalt Schütt vergüten wird. Ein Aufwand von 8.5 Stunden (3 h vom Staat bezahlt, 5.5 h bis am 9. März 2011 dem Klienten in Rechnung zu stellen) reicht aber ohne weiteres aus, um die Erfolgsaussichten in einem wenig komplexen Fall abzuklären. Eine zusätzliche Entschädigung wäre somit auch unter diesem Blickwinkel nicht gerechtfertigt.