e. Selbst wenn indessen eine Entschädigung für vorprozessuale Abklärungen zu den Aussichten eines gerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt wäre, wäre der Beschwerde kein Erfolg beschieden. Wie bereits ausgeführt, können vom Aufwand von gut 7 Stunden bis zur Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege vom Staat infolge fehlender Voraussetzungen für eine rückwirkende Bewilligung nur 1.5 Stunden honoriert werden. Dazu kommen die 3 Stunden, welche die Vorinstanz Rechtsanwalt Schütt vergüten wird.