Völlig ungeklärt ist, ob, wann und unter welchen Bedingungen die B. GmbH diesen behaupteten Mietvertrag übernommen hat. Bereits zur Zeit der Gesuchseinreichung war A. bekannt, dass die Erbschaft von C. offenbar von allen Erben ausgeschlagen worden ist, was ohne Zweifel auf eine Überschuldung des Nachlasses schliessen lässt. Aber auch hinsichtlich der B. GmbH mussten in Bezug auf deren Finanzkraft bei A. die Alarmglocken läuten. Gemäss Handelsregisterauszug vom 1. März 2011 musste über diese Firma bereits im Jahre 2008 der Konkurs eröffnet werden, welcher allerdings im September 2008 widerrufen wurde.