O., N 18 zu Art. 117 ZPO; Huber, a.a.O., N 56 zu Art. 117 ZPO; Emmel, a.a.O., N 13 zu Art. 117 ZPO; Jent- Sørensen, a.a.O., N 33 zu Art. 117 ZPO je mit Hinweisen). Erkennt eine Partei frühzeitig, dass das Inkasso des allenfalls erstrittenen Betrags faktisch unmöglich ist, wird sie sich zweifelsohne dagegen entscheiden, die Kosten des vorangehenden Prozesses zu finanzieren und den Verlust durch Gerichts- und Anwaltskosten noch zu vergrössern.