Kommt er aber nach kurzer Prüfung der Fakten zum Schluss, dass der Prozess aussichtslos wäre, so kann er sich diesen Zeitaufwand nicht vom Staat bezahlen lassen. Vielmehr gehört es zum Berufsrisiko des Anwalts, gewisse Abklärungen für Mandanten in schlechten finanziellen Verhältnissen vorzunehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie später nicht bezahlt werden. Es kann aber nicht sein, dass der Staat für jeden Gang eines finanziell minderbemittelten Rechtssuchenden zum Anwalt von der ersten Stunde an sämtliche Kosten zu übernehmen hat, selbst wenn ein allfälliger Prozess aussichtslos ist.