3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das Beschwerdeverfahren zu Lasten des Kantons Graubünden. 4. Dem Beschwerdeführer sei sodann das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung für die Vertretung in diesem Beschwerdeverfahren zu Lasten des Kantons Graubünden zu bewilligen.“