B. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 erklärte Rechtsanwalt Dr. iur. Thomas Schütt den Rückzug des Gesuchs vom 9. März 2011 „mit Wirkung ab morgen“ und bat um Abschreibung des Verfahrens. Da die B. GmbH mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % die Bücher deponieren werde, sobald die Buchhaltung erstellt sei, sei das Verfahren aussichtslos geworden. Als ebenso aussichtslos erweise sich eine Klage gegen die Erben von C., weil diese die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Leider sei diese Entwicklung zu Beginn seiner Tätigkeit nicht voraussehbar gewesen, habe doch unbestrittenermassen ein faktisches Mietverhältnis bestanden, ohne dass Mietzinsen bezahlt worden seien.