Dabei wurden die folgenden Rechtsbegehren gestellt: „1. Es sei dem Gesuchsteller das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen, und es sei ihm in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen, je auf Kosten des Kantons Graubünden. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung sei bereits zur Vorbereitung des Prozesses zu bewilligen.“