3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.- gehen je zur Hälfte zulasten von Rechtsanwalt Fortunat Schmid und des Bezirksgerichts Prättigau/Davos. Das Bezirksgericht Prättigau/Davos hat Rechtsanwalt Fortunat Schmid eine Umtriebsentschädigung von Fr. 200.- (einschliesslich Mehrwertsteuer) für das Beschwerdeverfahren zu bezahlen.