Dazu kommen 3% Barauslagen (Fr. 39.-) und 8% Mehrwertsteuer (Fr. 107.10), was ein Total von Fr. 1446.10 als Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters im vorinstanzlichen Verfahren ergibt. In diesem Umfang ist die Beschwerde somit gutzuheissen.