Für die gesamten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einreichung der Rechtsschrift zu Handen der Vorinstanz wird einschliesslich Besprechungen und Studien der Rechtslage ein Zeitaufwand von 9.5 Stunden geltend gemacht. Insbesondere die 2 x 2 Stunden Studium der Rechtslage und des Sachverhalts sowie 3 Stunden für die Rechtsschrift ohne komplexe Rechtslage und intensivere Abklärungen in Rechtsprechung und Literatur erscheinen überhöht. Eine Reduktion des Gesamtaufwandes für das vorinstanzliche Verfahren auf 6.5 Stunden erscheint unter den gegebenen Umständen angemessen, was einem Betrag von Fr. 1'300.- für den Zeitaufwand entspricht. Dazu kommen 3