Sodann ist Rechtsanwalt Schmid darauf hinzuweisen, dass es den eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht frei steht, ob sie ein Mandat mit unentgeltlicher Rechtspflege annehmen wollen oder nicht. Gemäss Art. 12 lit. g des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) sind diese verpflichtet, in dem Kanton, in dessen Register sie eingetragen sind, amtliche Pflichtverteidigungen und im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege Rechtsvertretungen zu übernehmen. Ausserdem ist Rechtsanwalt Schmid Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes (siehe Briefkopf). Dessen Standesregeln legen bezüglich Pflichtmandate in Art.