Seite 2 — 10 den Sachverhalt abzuklären. Eine seriöse rechtliche Vertretung sei mit der vorliegenden Pauschale unmöglich. Der Aufwand des Rechtsvertreters Schmid belaufe sich gemäss detaillierter Rechnung vom 23. August 2011 auf 11.5 Stunden, zusammen mit der Beschwerde an das Kantonsgericht auf 14.75 Stunden, was einen Rechnungsbetrag von Fr. 3'114.70 ergebe. II. Erwägungen