Die Praxis, dass der unentgeltliche Rechtsbeistand nur zurückhaltend und unzureichend entschädigt werde, habe zur Konsequenz, dass Rechtsanwälte keine Mandate mit unentgeltlichem Rechtsbeistand annehmen würden. Wenn der Ansatz von Fr. 200.- pro Stunde noch dadurch geschmälert werde, dass der Aufwand nicht voll entgolten werde, so fehle es nicht nur an der Lukrativität, solche Mandate anzunehmen, sondern diese Mandate würden sich zu einem Verlustgeschäft entwickeln. Die durch das Bezirksgericht gesprochene Entschädigung decke lediglich 2.5 Stunden Arbeit ab. In dieser Zeit sei es nicht möglich, nur annähernd seriös