Der im Bedarf der Tochter anzurechnende Beitrag an die Wohnkosten wurde, wie bereits ausgeführt, auf Fr. 400.-- geschätzt. Berücksichtigt wurden sodann die Krankenkassenprämien (KVG Fr. 250.-- und VVG Fr. 37.--), Franchise/Selbstbehalt (Fr. 50.--), die Kosten für den Arbeitsweg (Fr. 96.--) sowie weitere Berufsauslagen und Schulkosten (Fr. 150.--). Mit Rücksicht auf den gehobenen Lebensstandard der Familie wurden schliesslich auch der Tochter zusätzliche Beträge von Fr. 100.-- für