Das durchschnittliche Erwerbseinkommen für die Jahre 2007 bis 2009 betrage somit vor Vorsorge-, aber nach AHV-Abzug monatlich Fr. 8'422.-- beziehungsweise Fr. 7'350.-- (nach erfolgtem Vorsorgeabzug). Diese Argumentation hält einer näheren Überprüfung nicht stand. Wie den Parteien noch mit einer ausführlicheren Begründung mitgeteilt werden wird, hat das Kantonsgericht im Hauptverfahren entschieden, dass beim Gesuchsteller weiterhin von einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens rund Fr. 12'500.-- auszugehen ist.