Seite 5 — 15 6. Y. hat X. für das Berufungsverfahren mit Fr. 6'800.-- einschliesslich Mehrwertsteuer ausseramtlich zu entschädigen. 7. Die Parteien können schriftlich innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Entscheidung ihre vollständige, schriftlich begründete Ausfertigung verlangen. Die vorliegende Entscheidung ist nicht vollstreckbar, solange nicht entweder diese Frist unbenützt abgelaufen oder die vollständige Ausfertigung eröffnet worden ist.