AHV-Alter. 5. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 6'000.--, einem Streitwertzuschlag von Fr. 4'000.-- und einer noch festzulegenden Schreibgebühr, gehen zu 1/10 zu Lasten von X. und zu 9/10 zu Lasten von Y.. Wird keine vollständige Ausfertigung der Entscheidung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten auf einen Betrag von Fr. 6'000.--.