Seite 4 — 15 Rückzahlung fällig gewordenen Darlehensschuld auf der Liegenschaft F., Plan 6, C., im Grundbuch der Gemeinde D., zu bezahlen. Im Übrigen sei festzuhalten, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind. b) Die Kosten der Vorinstanz seien vollumfänglich Y. aufzuerlegen. Dieser sei zudem zu verpflichten, X. für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Imboden ausseramtlich mit Fr. 24'872.-- zu entschädigen.