Darüber hinaus wird festgehalten, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind. 9. Im Übrigen werden die von den Parteien am 2./4. April 2008, am 8. Mai 2008 sowie am 13. April 2010 abgeschlossenen Teil-Ehescheidungs- konventionen gemäss Art. 140 ZGB genehmigt. 10. (Kosten) 11. (Mitteilung)“