Seite 2 — 15 Eheschutzverfügung vom 4. April 2007, mitgeteilt am 19. April 2007, einigten sich die Parteien auf folgendes: 1. Die Parteien kommen überein, die Dispositivziffern 4, 5 und 6 der Eheschutzverfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Imboden vom 04/19.04.2007 durch folgende Neuregelung, welche Wirkung und Gültigkeit ab 01.12.2007 entfaltet, zu ersetzen: 4. Die der Ehe entsprossene Tochter B., geboren 03.06.1992, wird für die Dauer des Eheschutzverfahrens unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt.