Soweit die Kinderzulagen nicht direkt von Beatrice Frei-Ackermann bezogen werden, sind diese zusätzlich zu den in lit. a hiervor genannten Unterhaltsbeiträge zu entrichten. c) Y. ist berechtigt, bereits entrichteten Unterhalt mit den in lit. a hiervor festgelegten Beiträgen zu verrechnen. 7. (Kosten) 8. (Rechtsmittelbelehrung) 9. (Mitteilung)“ C. Mit aussergerichtlicher Vereinbarung vom 18. Dezember 2007 beziehungsweise vom 21. Dezember 2007 betreffend Abänderung der