5. (Besuchsrecht) 6. a) Y. wird verpflichtet, seiner Familie für die effektive Dauer der Trennung monatliche, im Voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge wie folgt zu entrichten: - ab 1. April 2006 bis 31. Dezember 2006, Fr. 8'747.-- (Fr. 1'500.-- für jedes Kind, Fr. 5'747.-- für die Ehefrau) - ab 1. Januar 2007 bis auf weiteres: Fr. 5'650.-- (Fr. 1'000.-- für jedes Kind, Fr. 3'650.-- für die Ehefrau). b) Soweit die Kinderzulagen nicht direkt von Beatrice Frei-Ackermann bezogen werden, sind diese zusätzlich zu den in lit.