B. Nachdem sich die Parteien am 7. April 2006 getrennt hatten, ersuchte X. den Bezirksgerichtspräsidenten Imboden mit Eingabe vom 14. Dezember 2006 um Erlass vorsorglicher Eheschutzmassnahmen. Nach Durchführung des Schriftenwechsels und einer mündlichen Hauptverhandlung erkannte der Bezirksgerichtspräsident Imboden als Eheschutzrichter mit Verfügung vom 4. April 2007, mitgeteilt am 19. April 2007, wie folgt: „1. Es wird festgestellt, dass die Parteien mit Wirkung ab 1. April 2006 zum Getrenntleben berechtigt sind.