innerhalb von 18 Monaten einen Betrag über Fr. 50‘000.-- ansparen kann, wobei ihr für den Lebensunterhalt der vierköpfigen Familie immer noch über Fr. 20‘000.-- pro Monat verbleiben, – dass ihr unter diesen Umständen zugemutet werden kann, selber für den Gerichtskostenvorschuss aufzukommen, wofür ihr auf entsprechendes Gesuch hin Ratenzahlungen zu bewilligen sein werden, – dass dasselbe für die im Berufungsverfahren anfallenden Anwaltskosten zu gelten hat, umso mehr als die Gesuchstellerin im erstinstanzlichen Verfahren bereits Vorschüsse von insgesamt Fr. 80‘000.-- zugesprochen erhalten hat (Proz. Nr. 130-2006-105 Pli Rechtsschriften act. 9, Proz.