monatlichen Kosten von Fr. 922.45 auf Fr. 141.50 reduzieren, – dass im weiteren die geltend gemachten Verpflegungskosten von monatlich Fr. 3‘063.15 für den vierköpfigen Haushalt in Anbetracht der Tatsache, dass zwei der drei Kinder eine Tagesschule besuchen und das dritte Kind in einem Internat untergebracht ist, sehr hoch erscheinen und auch der für die Bekleidung der Gesuchstellerin persönlich (ohne Kinder) eingesetzte Betrag von monatlich Fr. 1‘115.-- trotz der im Vergleich zum Budget erfolgten Reduktion nach wie vor sehr grosszügig bemessen scheint, – dass schliesslich unter dem Titel „übrige Ausgaben“ ein Betrag von Fr.