der Umstand, dass die Gesuchstellerin ihre per anfangs November 2010 ausgewiesenen Ersparnisse von rund GBP 25‘000.-- für einen mehrmonatigen Aufenthalt in Marrakesch verbraucht hat, die Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses nicht von vorneherein auszuschliessen vermag, – dass die Gesuchstellerin gemäss der mit ihrem Gesuch eingereichten Kontoübersicht (act. 01/2) per 1. April 2011 noch über ein Guthaben von GBP 5‘067.60 verfügte, dem allerdings nebst einer ebenfalls ausgewiesenen Kreditschuld von GBP 4‘312.17 noch eine offene Hotelrechnung von GBP 3‘000.-- gegenüber gestanden haben soll,