, Basel 2007, N 2 zu Art. 186 IPRG; Anton Heini, Zürcher Kommentar zum IPRG, 2. Aufl., Zürich 2004, N 1 und 4 zu Art. 186 IPRG). Nicht zuständig für die Beurteilung dieser Frage ist dagegen der Einzelrichter im Rahmen der Ernennung eines Schiedsrichters, wie dies vorliegend der Fall ist. c. Weiter beantragt die H. AG im Schreiben vom 09. März 2011, die Schiedsklage der Affilierten nicht zuzulassen. Entgegen den Ausführungen der