E. Dieser Aufforderung kamen die Gesuchsgegnerinnen mit jeweiligen Schreiben vom 09. März 2011 nach. Ergänzend beantragte die H. AG, sie sei von einem Schiedsverfahren zu befreien, da die unterschiedlichen Vertragsauffassungen zwischen den Gesuchstellerinnen, der G. AG und der I. AG bestünden. Ferner sei die Schiedsklage der Affilierten nicht zuzulassen, da die P. AG, welche am 08. April 2008 als sechste affilierte Partnerin in den Zeitungsverbund I. aufgenommen worden sei, darin nicht aufgeführt sei.