Seite 3 — 9 D. Mit Verfügung vom 14. Februar 2011 forderte der Einzelrichter am Kantonsgericht von Graubünden die Gesuchsgegnerinnen auf, bis zum 09. März 2011 drei (weitere) Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen mit der notwendigen Unabhängigkeit zur Auswahl vorzuschlagen, damit das Verfahren – nebst der Beurteilung verschiedener aufgeworfener Rechtsfragen – in einem Zug durchgeführt werden kann.