Als Folge davon sei es auf Seiten der G. AG unter anderem zu einem massiven Stellenabbau gekommen. N. habe in diesen Verhandlungen eine zentrale Rolle gespielt, weshalb es schlicht nicht denkbar sei, dass er nun im Rahmen eines Verfahrens zwischen einem anderen Medienhaus und ihr die Rolle eines unbefangenen und unparteilichen Schiedsrichters ausüben könne. Unter diesen Voraussetzungen sei es ihr leider nicht gelungen, sich mit der H. AG auf einen gemeinsamen Parteischiedsrichter zu einigen.