Trotz unbestrittener Branchenkenntnisse könne dieser im vorliegenden Verfahren nicht als unabhängig und unparteilich gelten. Erst vor etwas mehr als einem Jahr hätten sie (die G. AG) und das von N. geführte Medienhaus (O.) nach intensiven, sehr schwierigen und spannungsgeladenen Verhandlungen eine Einigung über die neue Form der Zusammenarbeit erzielen können. Als Folge davon sei es auf Seiten der G. AG unter anderem zu einem massiven Stellenabbau gekommen.