B. Mit Eingabe vom 14. Januar 2011 reichten die Gesuchstellerinnen beim Einzelrichter am Kantonsgericht von Graubünden ein Gesuch mit folgenden Anträgen ein: „1. Es sei vom Präsidenten des Kantonsgerichts Graubünden in Anwendung von Ziff. 32 des Zusammenarbeitsvertrages vom 30. Juni 1999 (nachfolgend „der Zusammenarbeitsvertrag“) hilfsweise ein unabhängiger und unparteilicher Schiedsrichter für das von den Gesuchstellern am 17. November 2010 unter dem Zusammenarbeitsvertrag eingeleitete Schiedsverfahren (nachfolgend „das Schiedsverfahren“) zu benennen bzw. einzusetzen;