Im Gesuch der A . A G , der B . A G , der C . A G , der D . A G und der E . A G , Gesuchstellerinnen, alle vertreten durch Rechtsanwalt LL.M. Thomas Brack, Talacker 50, 8001 Zürich, gegen die G . A G , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. L., Talacker 50, 8022 Zürich, und die H . A G , Gesuchsgegnerinen, gegen die Gesuchstellerinnen, betreffend Ernennung eines Schiedsrichters, hat sich ergeben: I. Sachverhalt