2. Als neue Schiedsrichter werden gerichtlich ernannt: - für die Gesuchstellerinnen Rechtsanwalt Dr. iur. T1., V1., W1. und - für die Gesuchsgegnerin U1., HTW Z., Hochschule für Technik und Wirtschaft, X1., Z.. 3. Im Übrigen werden die Anträge der Gesuchsgegnerin abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 4. Die Kosten des Verfahrens vor dem Einzelrichter am Kantonsgericht von Fr. 1'800.-- gehen zu einem Drittel zu Lasten der Gesuchstellerinnen und zu zwei Drittel zu Lasten der Gesuchgegnerin, welche die Gesuchstellerinnen aussergerichtlich mit Fr. 1'000.-- (inkl. MWSt) zu entschädigen hat.