Demgegenüber sind die Gesuchstellerinnen sowohl mit dem Antrag auf Ablehnung von L. als auch mit der Ernennung eines Ersatzschiedsrichters für denselben durchgedrungen. Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass sie in Bezug auf das Festhalten an den eigenen Schiedsrichtern K. und J. ebenfalls zur Hälfte