d. Die Gesuchsgegnerin lehnt die von den Gesuchstellerinnen genannten Schiedsrichter ebenfalls ab, da deren Unabhängigkeit von den Affilierten zweifelhaft sei. K. sei aktuell tätig für die Stiftung U., die V. AG, habe Mandate der W. AG gehabt und kenne A1., B1., C1. und D1.. Von 1988 bis 1992 sei er bei der E1. AG bzw. der F1. als Rechtskonsulent tätig gewesen. K. sei zudem mit G1. (H1.), I1. (Chefredaktor „J1.“), K1. (Präsident „L1.“) und M1. (CEO „N1.“) im Ehrenkomitee des O1.. Darüber hinaus pflege er enge Beziehungen zum Hause J1. und vertrete diese jeweils vor Gericht.