Aus diesen Mandaten habe er auch erhebliche Einnahmen generiert bzw. dürfte solche noch immer generieren. Darüber hinaus liessen die langjährige Freundschaft und fortdauernde Verwaltungsratstätigkeit an der Seite von T. und anderen Verwaltungsratsmitgliedern der Gesuchsgegnerin sowie Führungskräften der I.gruppe sofort erkennen, dass er auch sozial eng mit der Gesuchsgegnerin verflochten und in die I.gruppe eingebunden sei. Zum anderen werde in seinem Antrittsschreiben unmissverständlich und expressis verbis seine Parteilichkeit bzw. fehlende Unparteilichkeit zum Ausdruck gebracht.