Die erwähnten Unternehmen gehörten alle zur I.gruppe, welcher auch die Gesuchsgegnerin angehöre. Aufgrund dessen sei eine enge finanzielle und auch wirtschaftliche Verflechtung von L. zur Gesuchsgegnerin augenscheinlich. Ferner sei es unbestreitbar so, dass er weit über seine Verwaltungsratstätigkeit hinaus, mehrfach (wenn nicht sogar dauernd) für die I.gruppe beruflich/beratend tätig gewesen sei. Aus diesen Mandaten habe er auch erhebliche Einnahmen generiert bzw. dürfte solche noch immer generieren.