D. Mit Verfügung vom 14. Februar 2011 forderte der Einzelrichter am Kantonsgericht von Graubünden die Parteien auf, bis zum 09. März 2011 fünf (Gesuchstellerinnen) bzw. drei (Gesuchsgegnerin) neue Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen vorzuschlagen, damit das Verfahren – nebst der Beurteilung von streitigen Rechtsfragen – in einem Zug durchgeführt werden kann. E. Mit Stellungnahme vom 08. März 2011 kamen die Gesuchstellerinnen dieser Aufforderung nach, hielten im Hauptstandpunkt jedoch unverändert an ihren Anträgen gemäss Eingabe vom 14. Januar 2011 fest.