Seite 10 — 14 Parteien nach Treu und Glauben annehmen durften, das Kreisamt werde auf eine Kostenüberbindung verzichten. Letzteres wäre nur dann der Fall, wenn das Kreisamt durch diesbezügliche Äusserungen bei den Parteien entsprechendes Vertrauen geweckt hätte, was nicht einmal behauptet wird. Es ist somit unabhängig von der seit Mitteilung des Auszugs aus der Wohnung und dem Erlass der Abschreibungsverfügung verflossenen Zeit zu prüfen, ob der Kostenpunkt zu Recht ergangen ist.