b) Richtig ist wohl, dass es unerklärlich ist, weshalb der Kreispräsident Fünf Dörfer das Verfahren nach der Mitteilung der Vermieter vom 18. Juni 2008, dass die Mieter „circa Ende Mai 2008“ die fragliche Wohnung verlassen hätten, nicht formell abschloss. Die Beschwerdeführer können jedoch die Schuld an dieser Rechtsverzögerung nicht vollständig auf den Kreispräsidenten abschieben. Wie aus den von den Beschwerdeführern im Beschwerdeverfahren eingereichten Akten hervorgeht, haben die Parteien am 5. Juni 2008 eine Vereinbarung über die Modalitäten der Wohnungsübergabe abgeschlossen. Offensichtlich ist, dass die Mieter in diesem Zeitpunkt die Wohnung bereits verlassen hatten.