O. Der Kreispräsident Fünf Dörfer liess sich nach einer Fristerstreckung am 3. Februar 2011 ebenfalls vernehmen. Zum Vorwurf der Beschwerdeführer bezüglich nicht geschickter Unterlagen entgegnete er, die Parteien hätten die Akten immer erhalten. Die gerügte lange Verfahrensdauer begründete er damit, dass die Vermieter ihr Ausweisungsgesuchs nie formell zurückgezogen hätten. Vom Inhalt der Vereinbarung zwischen den Mietern und den Vermietern vom 5. Juni 2008 Seite 8 — 14 habe er nie Kenntnis erhalten. Im Weiteren verweise er auf die Erwägungen in seiner Verfügung.