Sie beanstanden einerseits, der Kreispräsident habe ihnen das Ausweisungsgesuch der Gegenpartei und den Leumundsbericht der Kantonspolizei bezüglich C. nicht zukommen lassen. Auch habe der Kreispräsident zweieinhalb Jahre verstreichen lassen, ohne dass im Verfahren etwas Substantielles geschehen sei. Andererseits rügen sie die vollständige Belastung mit den Verfahrenskosten vor dem Kreisamt Fünf Dörfer. Die Vermieter hätten dem Kreispräsidenten nach dem Entscheid des Kantonsgerichtspräsidiums (Anfang 2008) wohl noch eine Vernehmlassung zur Gültigkeit ihrer Kündigung eingereicht, an der Sache selbst (der Ausweisung), hätten sie aber offensichtlich jegliches Interesse verloren.