I. Nach einer Erstreckung der Vernehmlassungsfrist bis zum 12. März 2008 reichten die Parteien ihre Stellungnahmen fristgerecht ein. Sie forderten jeweils die vollumfängliche Abweisung des gegnerischen Gesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Gesuchsteller. Die Vermieter A. und B. begründeten ihr Begehren im Wesentlichen wie schon in ihrer ersten Eingabe an den Kreispräsidenten vom 14. November 2007. C. und D. hätten ihre Pflichten als Mieter mehrfach in schwerer Weise verletzt, unter anderem durch zwei tätliche Angriffe des Gesuchsgegners auf zwei Mitbewohner des Hauses, bei welchen diese verletzt worden seien.