Dabei habe sich B. fünf Rippen gebrochen und eine Lungenverletzung zugezogen, was einen mehrwöchigen Spitalaufenthalt zur Folge gehabt habe. C. habe sich auch zuvor mehrfach renitent verhalten und habe die Vermieter und Mitbewohner des Mietshauses bedroht und terrorisiert. Zudem habe er nebst dem Vermieter auch einen Mitbewohner des Hauses spitalreif geschlagen, worauf dieser ihn wegen Körperverletzung angezeigt habe. Aufgrund dieser schweren Verfehlungen sei man trotz der bei C. bestehenden Schizophrenie dazu gezwungen gewesen, die fristlose Kündigung auszusprechen. Da das Ehepaar C. dieser nicht innert