Ihr Gesuch begründeten sie entsprechend dem Kündigungsschreiben vom 2. November 2007 dahingehend, dass die Mieterschaft wiederholt ihre Pflichten betreffend Sorgfalt und Rücksichtnahme in schwerster Weise verletzt habe. Dies sei sogar so weit gegangen, dass C. seinen Stiefvater B. angegriffen habe, nachdem dieser versucht habe, ihm (C.) zu erklären, weshalb offenbar geplante Arbeiten an seinem Balkon nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden konnten. Dabei habe sich B. fünf Rippen gebrochen und eine Lungenverletzung zugezogen, was einen mehrwöchigen Spitalaufenthalt zur Folge gehabt habe.