der C. und D., Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Dieter Marty, Alexanderstrasse 8, 7002 Chur, gegen die Verfügung des Kreispräsidenten Fünf Dörfer vom 28. Dezember 2010, mitgeteilt am 29. Dezember 2010, in Sachen der Beschwerdeführer gegen A. und B., Gesuchsteller und Beschwerdegegner, betreffend Ausweisung bei Miete/Kündigungsanfechtung (Kostenfolge), hat sich ergeben: I. Sachverhalt